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Behandlungsgebühren

Hypnose-Einzelsitzungen (ausser Kurzzeittherapie)

Hypnosesitzung zur Gewichtsreduktion 260,- EUR
Nichtraucherhypnose 260,- EUR
Innere Ruhe und gesunder Schlaf 260,- EUR
Prüfungsangst in leichten Fällen 260,- EUR
Flugangst in leichten Fällen 260,- EUR
Erfolgshypnose / Leistungssteigerung 260,- EUR
Rückführung in Trance (siehe auch unten) 360,- EUR

Die o.a. Behandungsgebühren beziehen sich auf Behandungen im sog. "überdeckenden" Behandlungsverfahren. Dieses Behandlungsverfahren sollte nur in relativ leichten Fällen eingesetzt werden und nur dann, wenn keine anderen Themen oder Störungen im mentalen Bereich vorliegen. In allen anderen Fällen muss das tiefer gehende "aufdeckende / auflösende" Behandlungsverfahren der Hypnose-Kurzzeittherapie eingesetzt werden (siehe unten)

Zeitdauer einer Hypnosesitzung
Eine Hypnosesitzung beginnt immer mit einem ausführlichen persönlichen Vorgespräch, in dem die individuellen Besonderheiten besprochen werden.
Wie lange die Sitzung insgesamt dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Meistens dauert eine Sitzung incl. Vorgespräch ca. eine Stunde

Bezahlung

In der Praxis haben Sie die Möglichkeit, die
Behandlungsgebühr per EC-Karte zu bezahlen
oder wahlweise auch in bar

 

Hinweis zur Umsatzsteuer

Nach § 4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) sind die von Ärzten und Therapeuten erbrachten Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Das bedeutet, auf die hier aufgeführten Behandlungsgebühren wird keine zusätzliche MwSt erhoben.
Dies betrifft jedoch nur Leistungen, die primär der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder krankheitswertigen Störungen dienen.
Alle anderen Leistungen wie z.B. Coaching, Mentaltraining etc. sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen und verstehen sich darum zzgl. 19% MwSt

Behandlung mit mehreren Personen

Bei Zielsetzungen wie Gewichtsreduktion oder Raucherentwöhnung sind Behandlungen in kleinen Gruppen möglich, wenn der Kunde dies wünscht.

Optimal ist immer eine Einzelsitzung, denn in einer Einzelsitzung kann der Hypnosetherapeut am besten auf alle individuellen Besonderheiten des Einzelnen eingehen.
Bei gleichen oder zumindest ähnlichen Voraussetzungen ist es aber auch durchaus möglich, eine Sitzung mit mehreren Personen durchzuführen. Der Vorteil solch einer gemeinsamen Sitzung ist die günstigere Behandlungsgebühr für jeden einzelnen.
Nur sollte man hierbei darauf achten, dass die Vorausetzungen nicht allzuweit auseinander liegen.
 
Jedoch setzen wir grundsätzlich niemals fremde Menschen, die sich untereinander nicht kennen, zusammen in eine Sitzung. Wenn Sie aber eine oder mehrere Personen mitbringen, die Sie kennen, also Freunde, Verwandte oder Arbeitskollegen, dann kann man diese Sitzung gerne auch gemeinsam durchführen.
 
Die Behandlungsgebühr für eine Einzelsitzung beträgt 260.- Euro.
Bei einer Behandlung  mit zwei Personen reduzieren sich die Kosten
auf  EUR 172.- pro Person.
Bei 3 Personen reduzieren sich die Gebühren noch weiter auf
EUR 152.- pro Person
Bei 4 Personen reduzieren sich die Gebühren noch weiter auf
EUR 143.- pro Person. Größere Gruppen sind nicht empfehlenswert.

Diagnostik und Kurzzeit-Therapie

Zur Behandlung komplexer Störungen mit tiefer liegenden Ursachen wird ein besonderes, so genanntes "aufdeckendes und auflösendes" Behandlungsverfahren eingesetzt.
Dieses Behandlungsverfahren nennt sich "
Diagnostik und Kurzzeit-Therapie in Trance".
Es erfordert einen höheren Zeitaufwand pro Sitzung. Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie
hier

Zur Diagnostik bzw. Kurzzeit-Therapie ist pro Sitzung eine therapeutische Doppelstunde von insg. 90 Minuten (2 zusammenhängende Therapieeinheiten) erforderlich. Eine kurzere Behandlungszeit pro Sitzung ist in diesem Behandlungsverfanren nicht möglich.
Zugrunde gelegt wird zur Berechnung eine Therapieeinheit à 180.- Euro,
Die Behandlungsgebühr für diese therapeutische Doppelstunde beträgt also 360.- Euro

Kontraindikationen - Anamnese und Beratung

Hypnose sollte nicht angewendet werden bei Vorliegen von Psychosen und Anfallserkrankungen sowie bei allen Störungen, die mit plötzlichen Episoden von Muskelversagen einher gehen. Hierzu gehört vor allem die Epilepsie mit allen Randgebieten, aber auch z.B. Narkolepsie, insbesondere wenn sie mit Kataplexie einhergeht.

Um auf jeden Fall jede mögliche Gefährdung des Patienten auszuschliessen, darf Hypnosetherapie bei Vorliegen solcher Störungen nicht angewendet werden. Auch bei diesbezüglich unklarer Diagnostik sollte Hypnosetherapie sicherheitshalber nicht eingesetzt werden.

Im Zweifelsfall entscheidet der Hypnosetherapeut nach der Diagnosestellung, ob eine gefahrlose hypnosetherapeutische Behandlung möglich ist

Sollte der Therapeut nach eingehender Beratung und Anamnese entscheiden, dass eine hypnotherapeutische Behandlung nicht stattfinden kann  (z.B. aus den o.a. Gründen) ), fällt für die therapeutische Beratung und Anamnese eine Beratungsgebühr in Höhe von 120.- Euro an

"Der Wert einer Behandlung bemisst sich nicht
daran, was die Menschen dafür bezahlen,
sondern daran, was sie für den Menschen leistet"

George Westinghouse

Diese Gebührenlste ist gültig ab 14. November 2022.
Alle vorherigen Gebührenlisten werden hiermit ungültig

Hypnotisierbarkeit

In diesem Zusammenhang noch einmal eine Erläuterung zur Hypnotisierbarkeit

Oft hört man die Aussage: "Mich kann man nicht hypnotisieren, dafür habe ich einen zu starken Willen".
Grundsätzlich gilt die Regel: Jeder gesunde Mensch, der schlafen und träumen kann, ist auch hypnotisierbar. Letzten Endes hängt es immer von der Fähigkeit des Hypnotiseurs ab, ob eine Hypnose stattfindet oder nicht
Nicht hypnotisierbar sind z.B. Menschen mit geistigen Behinderungen

Rückführung in die Vergangenheit

Jeder Mensch hat in seinem Unterbewusstsein alle Erfahrungen abgespeichert, die er jemals gemacht hat - und zwar vom ersten Augenblick seines Daseins an. In der Trance können wir alle Erinnerungen wieder erleben, die wir jemals gemacht haben, indem wir Schritt für Schritt zurück in unsere eigene Vergangenheit gehen.
Auf diese Weise konnten wir schon vielen Menschen mit einer Rückführung in Hypnose helfen, sich an wichtige vergessene Begebenheiten oder Einzelheiten zu erinnern oder z.B. verlegte Gegenstände wieder zu finden.
In den meisten Fällen erhält man in einer Sitzung schon die gewünschten Ergebnisse. Letzten Endes hängt das Ergebnis natürlich immer davon ab, wie weit das Unterbewustsein bereit ist, sich zu öffnen und die Vergangenheit preiszugeben.
Die Behandlungsgebühr für eine Rückführungssitzung beträgt 360,- Euro

Weitere Informationen zur Rückführung finden Sie hier

Rückführung im therapeutischen Kontext

In anderen Fällen wird die Rückführung eingesetzt, um die Ursachen und initialen Auslöser für Leiden oder Erkrankungen herauszufinden. Auch dies funktioniert sehr zuverlässig, jedoch sollten solche Rückführungen immer nur im Kontext einer qualifizierten Hypnosetherapie durchgeführt werden.
Allein das Wissen um die Ursache einer Erkrankung oder Störung reicht meistens nicht aus, um Störungen aufzulösen oder Probleme zu bewältigen, sondern hierzu muss immer die Ursache aufgedeckt und parallel dazu müssen die mentalen Strukturen, die sich daraus ergeben haben und die der eigentliche Auslöser für die Störung sind, direkt im Zusammenhang aufgelöst werden. Nur dann ergibt diese Behandlung einen Sinn, und nur dann kann eine schnelle Besserung erreicht werden.
Hier ist also immer eine fachkundige hypnotherapeutische Behandlung erforderlich, in der dann oft eine Rückführung (Altersregression) ein Bestandteil der Behandlung ist.

Therapeutische Beratung

Viele Patienten möchten sich verständlicherweise im Vorfeld einer Behandlung über die Möglichkeiten der Hypnosetherapie informieren. Den meisten Patienten reicht hierzu ein ausführliches und informatives Telefonat im Vorfeld der Behandlung aus, um zu klären, ob dieser Behandlungsansatz für sie der richtige ist. Jedes telefonische Informationsgespräch ist selbstverständlich immer kostenfrei.

Wird darüber hinaus ein persönliches therapeutisches Beratungsgespräch gewünscht, so ist auch dieses selbstverständlich möglich. Hierbei ist aber zu beachten, dass solche therapeutischen Beratungen nach dem Therapiegesetz nicht kostenfrei angeboten werden dürfen.

Sobald also in einer persönlichen therapeutischen Beratung eine Anamnese durchgeführt, oder Diagnosen gestellt oder konkrete therapeutische Maßnahmen eingesetzt oder besprochen oder empfohlen werden sollen, muss diese persönliche Beratung berechnet werden.

Für eine persönliche therapeutische Beratung mit Anamnese und Diagnostik werden max. 30 Minuten angesetzt, die Beratungsgebühr beträgt 120,- Euro. Sollte aufgrund einer sehr komplexen Thematik eine längere Beratungszeit erforderlich sein, empfiehlt es sich, anstelle eines separaten Beratungsgesprächs direkt mit einer regulären Behandlungssitzung zu beginnen.

Haben Sie weitere Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail unter mail@hypnomedia.de oder rufen Sie an unter:
Telefon: 02104 - 95 24 35
 

Anerkanntes Behandlungsverfahren

Hypnosetherapie ist durch den "Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie" als wissenschaftlich geprüftes Behandlungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt

Wirksamkeit von Hypnose

Die Wirksamkeit der Hypnosetherapie ist ebenfalls wissenschaftlich längst nachgewiesen und belegt. Das Deutsche Ärzteblatt titelte bereits in seiner Ausgabe März 2004, Seite 125 "Die Wirksamkeit von Hypnosetherapie ist in über 200 empirischen Studien nachgewiesen worden"

Entscheidend für den Erfolg einer Hypnosebehandlung ist nicht die Trance selbst, sondern der Erfolg hängt in erster Linie davon ab, welche Verfahren und Techniken in der Trance eingesetzt werden

Wie viele Sitzungen?

In welchem Umfang eine Behandlung insgesamt erforderlich sind, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen Besonderheiten ab.
In aller Regel ist die Behandlungszeit in der Hypnosetherapie aber deutlich kürzer als in vielen anderen Therapien.
Oft beschränkt sich der Umfang der Therapie auf nur wenige Sitzungen.
Eine konkrete Einschätzung oder Prognose lässt sich erst in der ersten Sitzung abgeben, nachdem der behandelnde Therapeut eine Diagnose gestellt hat

 
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