Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Behandlungsgebühren

Abs. 1 Zahlweise der Behandlungsgebühren

Die Behandlungsgebühren werden unmittelbar bei der Behandlung entrichtet. Zahlungsmöglichkeiten per EC-Karte oder in bar. Das Institut behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen auf Vorauszahlung zu bestehen. Alle anderen Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Absprache mit dem Behandler.

Abs. 2 Gebührenpreisliste

Für alle Gebühren gilt die aktuelle Gebührenliste.
Die aktuelle Gebührenliste wird gültig mit Datum des 14. November 2022.
Mit der Veröffentlichung verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr – Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Abs. 3 Hinweis zur Umsatzsteuer:

Leistungen von Ärzten oder Heilpraktikern, die dem Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen, sind gemäß § 4 Nr.14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit

Steuerfrei sind auch die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Satz 1 bezeichneten Berufe sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der nach Satz 1 steuerfreien Umsätze verwendet werden.

Daher erfolgt die Berechnung von Behandlungen und Behandlungsseminaren in unserem Institut grundsätzlich gemäß § 4 Nr.14 S.1 UStG.

Abs. 4 Anspruch auf Zahlung der Behandlungsgebühren

Wie schnell eine Behandlung wirkt, hängt u.a. immer auch von individuellen Voraussetzungen des Einzelnen ab. Was beim einen sofort wirkt, kann beim anderen möglicherweise etwas Zeit in Anspruch nehmen. Da der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Behandlung in jedem Fall der gleiche ist, ist die Behandlungsgebühr in jedem Fall zu entrichten, auch wenn der gewünschte Erfolg sich möglicherweise nicht so schnell wie erwartet einstellt.

§ 2 Besonderheiten bei Behandlungen

Abs. 1 Behandlungstermine

Die Behandlungstermine finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt und werden nach dem so genannten konsequenten Bestellsystem vergeben, so wie dies heutzutage auch von den meisten Fachärzten, Zahnärzten und Therapeuten praktiziert wird. Das bedeutet, wir reservieren Ihren Behandlungstermin verbindlich. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie beim Termin nicht warten müssen und dass Ihre Behandlung pünktlich zur angegebenen Zeit beginnt. Für uns hat es den Vorteil, dass wir Planngssicherheit haben, dies ist bei der relativ langen Behandlungszeit in der Behandlungssitzung wichtig.

Behandlungstermine am Wochenende

Sofern möglich bieten wir auch ohne Aufpreis Behandlungstermine am Wochenende an.
Dies ist eine freiwillige Kulanzlestung unseres Hauses, zu der wir nicht verpflichtet sind, die sich aber aus unserem Grundsatz ableitet, unseren Klienten, Patienten und Seminarteilnehmern immer den bestmöglichen Service zu bieten.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen Behandlungstermin am Wochenende besteht jedoch nicht.

Abs. 2 Ablehnung von Behandlungen

Das Institut behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen eine Behandlung abzulehnen oder eine laufende Therapie abzubrechen. Diese Entscheidung kann aus verschiedenen fachlichen Gründen notwendig sein und obliegt allein dem Therapeuten bzw. der Verwaltung des Instituts

Abs. 3 Umfang einer Behandlung

In welchem Umfang eine Behandlung insgesamt erforderlich sind, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen Besonderheiten ab. Eine konkrete Einschätzung oder Prognose lässt sich frühestens in der ersten Sitzung abgeben, nachdem der Therpeut die Diagnose gestellt hat.
Eine vorhergehende Angabe oder Prognose über den Umfang der Behandlung vor der Diagnose ist nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die Angaben, die innerhalb der telefonischen Beratung im Vorfeld der Behandlung abgegeben werden. Bei diesen Informationen kann es sich nur um vorsichtige und unverbindliche Einschätzungen auf Basis der Angaben des Patienten handeln.
In aller Regel ist die Behandlungszeit in der Hypnosetherapie aber deutlich kürzer als in vielen anderen therapeutischen Behandlungsverfahren. Im Vergleich gehört die Hypnosetherapie darum auch zu den „schnell wirkenden Therapieverfahren“.

Abs. 4 Allgemeine Information zur Hypnose

In einer Hypnosesitzung arbeiten wir mit unbewussten Anteilen ihres Gehirns.
Und wie das Wort „unbewusst“ schon sagt, ist dies für den Patienten meistens so gut wie unbemerkt.
Es ist also möglich, dass jemand den Zustand der Trance gar nicht bewusst wahrnimmt. Trotzdem ist die Trance real. Der Hypnosetherapeut erkennt die Trance und auch die Trancetiefe an ganz zweifelsfreien Merkmalen, sogenannten „Trancezeichen“.
Grundsätzlich gilt: Je besser der Hypnotiseur, umso unbemerkter ist die Hypnose. Darum benötigt ein guter Hypnosetherapeut auch kein Brimborium wie Pendel etc.

Manche unserer Kunden und Patienten erwarten einen spektakulären rausch- oder ohnmachtsartigen Zustand. Dieser findet aber nicht statt. Oft wird darum nach der Behandlung gefragt: „Ich war ja gar nicht weg?!“ oder „Ich hab ja alles mitbekommen?!“ Genau so soll es aber sein. Jeder ist in der Trance ganz klar, wach und selbstkontrolliert. Niemand muss einen Kontrollverlust befürchten.
Lediglich die Aufmerksamkeit ist stark nach innen gerichtet.
Dies vermittelt Beobachtern den Eindruck, man würde schlafen. Man schläft aber nicht. Allenfalls wird man den Eindruck haben, ein wenig zu dösen. Trotzdem wird man dabei alles bewusst erleben. Dieser Zustand ist typisch für jede Hypnose, ebenso für jede „Showhypnose“oder „Tiefenhypnose“ Sehr tiefe Trancen mit Erinnerungslücken werden in der therapeutischen Hypnose nicht benötigt. Man ist also die ganze Zeit über klar, wach und selbstkontrolliert.

Abs. 5 Wirkung der Behandlung

Die Wirkung der Behandlung tritt oft schon direkt nach der Sitzung ein. Manchmal wird sie auch erst Stunden oder Tage nach der Behandlung bewusst bemerkt. Es kann aber auch sein, dass die Wirkung erst Wochen später bewusst wahrgenommen wird. Dies wurde möglicherweise aus therapeutischen Gründen so konditioniert.

Abs. 6 Konsequentes Bestellsystem

Hypnosebehandlungen sind zeitaufwendig, darum finden die Behandlungen nur nach verbindlich bestätigten Terminen statt. Das hat für unsere Patienten den Vorteil, dass sie bei uns nicht warten müssen. Für uns hat dies den Vorteil, dass wir besser planen können.

Abs. 7 Pünktlicher Behandlungsbeginn

Unsere Behandlungen beginnen in aller Regel sehr pünktlich. Für einen reibungslosen Anlauf ist es daher wichtig, dass der Patient ebenfalls sehr pünktlich zum Termin erscheint.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann eine Behandlung unter Umständen nicht mehr durchgeführt werden, da die verbleibende Behandlungszeit dann möglicherweise für eine vollständige Sitzung nicht mehr ausreichen würde.
Unsere Behandlungen beginnen in aller Regel sehr pünktlich. Trotzdem kann es sich natürlich auch bei uns ergeben, dass eine Sitzung etwas länger dauert als geplant, weil z.B. ein schwieriger Prozess in dieser Sitzung vollständig abgeschlossen werden muss. Sollte es dadurch also einmal zu einigen Minuten Wartezeit kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.

Abs. 8 Terminabsagen oder Nicht-Wahrnehmung eines Behandlungstermins

Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder erst unmittelbar vorher abgesagt, würden uns durch einen Terminausfall Kosten entstehen, für die wir einen Vergütungsanspruch geltend machen müssten (s.u.). Aus diesem Grund weisen wir jeden Patienten im Vorfeld der Behandlung nachdrücklich schriftlich darauf hin, dass er einen Termin bitte nur dann vereinbaren soll, wenn er auch sicher ist, dass er ihn wahrnehmen wird.

Abs. 9 Kurzfristige Absagen und Vergütungsanspruch

Wird ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen oder erst innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin angesagt, so ist es uns meistens nicht mehr möglich, diesen Termin so kurzfristig noch anderweitig zu besetzen, so dass uns dadurch ein echter materieller Schaden entsteht

Daher müssen wir bei Nichtwahrnehmung oder kurzfristiger Absage eines Behandlungstermins gemäß §§ 611, 615 Satz 1 BGB sowie § 296 BGB einen Vergütungsanspruch in Höhe der vereinbarten Behandlungsgebühr geltend machen.

Unter diese Regelung fällt auch z.B. die Absage eines Montagstermins am vorhergehenden Freitag, da am Wochenende unsere Verwaltung nicht besetzt ist.

Hier die dafür zuständige Erläuterung nach dem BGB
Bei einem Arzt oder Therapeuten, der seine Praxis nach einem konsequenten Bestellsystem führt, nach dem nicht gleichzeitig andere Kunden bzw. Patienten für einen Termin bestellt werden, kann die Terminvereinbarung als eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne des § 296 BGB angesehen werden, mit der Folge, dass sich ein Patient, der einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, zum Zeitpunkt des Behandlungstermins in Annahmeverzug
befindet mit der Folge eines Vergütungsanspruchs nach § 615 S. 1 BGB. Durch die Nichtannahme der ihm angebotenen Leistung ist der Patient in Annahmeverzug geraten, wobei es auf sein Verschulden nicht ankommt.

Abs. 10 Vorauszahlung und Bearbeitungsgebühr bei Absage

Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, dass manche Störungsbilder oft mit gewissen Motivationsschwankungen einher gehen und dass gute Vorsätze je nach momentaner Befindlichkeit oft schnell wieder verworfen werden. Deswegen erleben wir leider öfters, dass fest vereinbarte Termine nicht wahrgenommen oder erst kurz vor den Termin unter allen möglichen Begründungen abgesagt werden. Auf diese Weise können wir aber niemandem helfen. Wir können nur helfen, wenn Sie sich zu 100% entscheiden, Ihr Problem behandeln zu lassen und sich darum verbindlich verpflichten, Ihren fest reservierten Behandlungstermin auch einzuhalten.
Um diese ernste Absicht zu dokumentieren, bitten wir den Patienten in manchen Fällen, die Behandlungsgebühr als Vorauszahlung zu überweisen. Wird dann nach der Terminvereinbarung und der Vorauszahlung der Termin trotzdem nicht wahrgenommen oder erst kurz vorher abgesagt, müssen wir für den materiellen Schaden, der uns durch den Ausfall entstanden ist, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der vereinbarten Behandlungsgebühr berechnen

Abs. 11 Maßnahmen zur Planungssicherheit

Wird ein Behandlungstermin wiederholt kurzfristig vor dem Termin abgesagt, so behält sich das Institut das Recht vor, von einer weiteren Behandlung dieses Patienten Abstand zu nehmen und eine erneute Terminvereinbarung abzulehnen
Ausnahmsweise und im Rahmen der Kulanz kann dem Patienten eine Fortsetzung der Therapie angeboten werden unter der Bedingung, dass zukünftige Behandlungstermine nach Zahlung der Behandlungsgebühr per Vorkasse vereinbart werden können mit der ausdrücklichen Vereinbarung, dass diese Vorkassezahlung bei erneuter Absage oder Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins nicht zurückerstattet wird. Diese Vereinbarung erfolgt freiwillig und dient ausschliesslich dazu, einen vorzeitigen Abbruch der Therapie zu vermeiden und die weitere Planungssicherheit zu gewährleisten.

Abs. 12 Gebühren für Anamnese und therapeutische Beratung

In Fällen, in denen Patient und Therapeut nach eingehender Beratung und Anamnese überein kommen, dass eine hypnotherapeutische Behandlung nicht sinnvoll ist oder nicht stattfinden kann, fällt für die therapeutische Beratung und Anamnese eine Beratungsgebühr in Höhe von 120.- Euro an

Behandlung zur Raucherentwöhnung bei Vorliegen anderer psychischer oder mentaler Themen oder Störungen

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Hypnosebehandlung zur Raucherentwöhnung grundsätzlich um eine Behandlung am gesunden Menschen handelt. Nur darum können wir bei der Nichtraucherhypnose auch diese Garantieleistung anbieten. Bei einer therapeutischen Behandlung eines Störungs- oder Krankheitsbildes wären solche Garantieleistungen nicht nur nicht sinnvoll sondern auch ungesetzlich

Sollte sich also in Ihrer Behandlungssitzung herausstellen, dass das Bedürfnis zu rauchen mit andern vorhandenen tiefer liegenden mentalen oder psychischen Problemen in einem direkten Zusammenhang steht, so wird der behandelnde Therapeut in der Sitzung mit Ihnen besprechen, ob es sinnvoll ist, diese mentalen Strukturen in weiteren Behandlungssitzungen zu bearbeiten.

Es versteht sich von selbst, dass hierfür die kostenfreie Nichtraucher-Nachbehandlung nicht infrage kommt, da diese kostenfreie Nachbehandlung von ihrer Behandlungsstruktur her nicht dazu geeignet ist, tiefere mentale oder psychische Störungen zu bearbeiten. Vielmehr ist es dann sinnvoll, diese tiefer liegenden Strukturen in weiteren regulären Therapiesitzungen zu bearbeiten.

Hinweis für Klienten und Patienten mit unzureichenden Sprachkenntnissen

In der Hypnosetherapie werden Veränderungen u.a. durch Worte erzielt.
Sprache spielt also in der Hypnosetherapie ein ausschlaggebende Rolle.

Die Behandlungen in unserer Praxis werden in aller Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Insofern ist das Beherrschen der deutschen Sprache eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Eine Behandlung eines Patienten mit unzureichenden Sprachkenntnissen kann ausdrücklich immer nur als ein Versuch angesehen werden.

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache kann die Behandlung auch in englischer Sprache durchgeführt werden.

Ausdrücklich muss auch darauf hingewiesen werden, dass die therapeutische Behandlung inhaltlich immer nach den allgemein gültigen Regeln und Wertemaßstäben westlicher Kultur und Ethik erfolgt.
Wer sein Leben nach ethischen und/oder kulturellen Regeln, Glaubens- und Wertemaßstäben ausrichtet, die im Widerspruch zu den allgemein gültigen Regeln der westlichen Kultur und Ethik stehen, ist gut beraten, sich an eine andere Therapiepraxis zu wenden, in der seine eigenen kulturellen Regeln und Wertemaßstäbe berücksichtigt bzw. vertreten werden

§ 3 Aus- und Weiterbildungen

Voraussetzungen und Zugangsbeschränkungen

Die Ausübung von Hypnosetherapie erfordert immer ein hohes Verantwortungsbewusstsein, daher muss dies wie auch die entsprechende geistige und sittliche Reife des Seminarteilnehmers als Teilnahmebedingung vorausgesetzt werden, ebenso die Bereitschaft des Seminarteilnehmers, die Ausbildungsinhalte zu lernen und den Anweisungen des Referenten zu folgen

Unsere Fortbildungsseminare richten sich in erster Linie an Menschen, die in helfenden und heilenden Berufen oder im Coaching tätig sind oder die beabsichtigen, zukünftig einen dieser Berufe auszuüben und diese spezielle Therapieform in diesem Beruf gewerblich einzusetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob der entsprechende Beruf bereits ausgeübt wird oder ob die Absicht besteht, diesen Beruf später auszuüben.

Braucht man eine bestimmte Begabung?

Grundsätzlich kann jeder normal intelligente Mensch therapeutische Hypnose erlernen.
Dennoch darf nicht übersehen werden, dass Hypnosetherapie  eine Kunst ist, die man nicht „mal eben“ an einem Wochenende erlernen und zur Perfektion bringen kann – auch wenn manche Anbieter dies versprechen.
Dies gilt insbesondere für Hypnosetherapie auf dem hohen Niveau, wie sie in unseren Ausbildungen vermittelt wird.

Qualität der Ausbildung

Die Ausbildung im Institut für Hypnosetherapie gehört zu den qualitativ besten Ausbildungen, die derzeit angeboten werde

Lernen und Üben

Nur durch regelmäßiges Üben der im Seminar vermittelten Techniken wird der Schüler jemals wirklich gut werden.

Talent

Ein besonderes Talent ist für diese Ausbildung nicht erforderlich.
Wie beim Erlernen einer jeden anderen Kunst oder eines Musikinstrumentes gilt auch hier: Ein Schüler, der in einem Bereich möglicherweise weniger Talent besitzt als ein anderer, kann dies in aller Regel sehr gut durch mehr Üben kompensieren.

Seminargebühr

Die Seminargebühr für ein Wochenendseminar der Basisausbildung beträgt 420.- Euro

Seminargebühr weiterführende Seminare

Die Seminargebühr pro Seminarmodul der weiterführenden Ausbildung zum Hypnotherapeuten beträgt 260.- Euro

Alle Angaben zu den Seminargebühren für unsere Aus- und Fortbildungen verstehen sich immer incl. der aktuell gültigen gesetzlichen MwSt

Ausbildungsnachweis und Zertifikat

Das Grundlagenseminar endet nach erfolgreichem Abschluss mit dem Zertifikat

„Hypnose-Practitioner“

Das Aufbauseminar endet nach erfolgreichem Abschluss mit dem Zertifikat

„Hypnose-Coach“

Die weiterführende Jahresausbildung in 11 Themenmodulen endet nach erfolgreichem Abschluss mit dem Zertifikat

„CTW-Hypno-Professional / Hypnosetherapeut“

Anmeldung

Bitte melden Sie sich im eigenen Interesse so frühzeitig wie möglich zum gewünschten Seminar an.
Überweisen Sie bitte die Sicherheitsanzahlung i.H.v. EUR 80,- zeitgleich mit Ihrer Anmeldung (Weiterführendes Seminar = Anzahlung 30,- EUR).
Eine verbindliche Rückbestätigung Ihrer Anmeldung ist erst nach Eingang der Überweisung der Anzahlung möglich. Die Restgebühr ist spätestens am Tag des Seminarbeginns zu entrichten und kann vor Ort in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Unsere Bankverbindung:

IBAN DE52440100460807901469
BIC PBNKDEFF

Kto-Nr. 807901469
BLZ 44010046
Postbank Dortmund
Hiltropwall 4-12
D-44137 Dortmund

Kto-Inhaber Hypnomedia Institut
Rudolf-Diesel-Str. 3
Schreiter Haus
40822 Mettmann

Anspruch auf Durchführung

Sobald die Durchführung des Seminars feststeht, werden die Teilnehmer über alle weiteren Einzelheiten schriftlich informiert. Programmänderungen bleiben vorbehalten Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars besteht nicht. Außer der Pflicht zur Rückzahlung der bereits geleisteten Seminargebühr besteht keine weitere Rechtspflicht seitens des Veranstalters. Kommt ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht zur Durchführung, wird die bereits geleistete Lehrgangsgebühr bzw Anzahlung kurzfristig in voller Höhe zurückgezahlt. Das Institut behält sich vor, Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen und Seminarteilnehmer von weiteren Seminaren auszuschliessen. Dieser Ausschluss muss nicht begründet werden.

Rücktritt

Wie jeder Ausrichter von Fortbildungsseminaren benötigen auch wir zur ordnungsgemäßen Durchführung unserer Seminare Planungssicherheit. Für Seminare gilt darum ein eingeschränktes gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen handelt, die innerhalb eines fest angegebenen Zeitraums zu erbringen sind.

Wir legen Wert auf kleine Seminargruppen. Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl werden keine weiteren Teilnehmer für ein Seminar mehr angenommen. Wird dann ein bereits gebuchter Seminarplatz nicht besetzt, würde dadurch dem Veranstalter ein echter Ausfall und somit Kosten entstehen.
Zudem bucht der Seminarveranstalter für das Seminar u.U. freie Referenten sowie Kontingente in Seminarhotels.
Wenn ein fest gebuchter Seminarplatz nicht besetzt wird, entstehen dem Seminaranbieter dadurch in jedem Falle Kosten.
Erscheint also ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder sagt seine Teilnahme nach verbindlicher Anmeldung vor dem Seminartermin ab, ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Im Übrigen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden oder der im Preis enthaltenen Leistungen nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung ist darum nur in besonderen Fällen und nur nach Zustimmung des Veranstalters möglich.
Alle näheren Einzelheiten sind in den jeweiligen Anmeldeunterlagen ausgeführt.

Lehrgangszeiten

Die Lehrgangszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarbeschreibung.

Seminarunterlagen

Die Seminarunterlagen erhält jeder Teilnehmer am ersten Seminartag. Um ein Vertiefen und Üben der Ausbildungsinhalte auch nach dem Seminar zu gewährleisten, sind alle Ausbildungsinhalte in den Seminarunterlagen weitgehend ausgeführt und beschrieben. Ein Mitschreiben beim Seminar ist also in aller Regel nicht erforderlich.
Ein Anspruch auf vollständige schriftliche Darstellung aller beschriebenen oder behandelten Ausbildungsinhalte in den Seminarunterlagen besteht jedoch nicht.

Seminarort

Der Veranstaltungsort befindet sich – wenn nicht anders beschrieben-  im „historischen Dorf Gruiten“, einem denkmalgeschützten Ortsteil von Haan-Gruiten mit 1000-jähriger Geschichte im Naherholungsgebiet Neandertal.

Veranstaltungsraum ist der „Bürgersaal Gruiten“, idyllisch gelegen direkt an der Düssel

Anschrift:

Pastor-Vömel-Str. 28a

42781 Haan-Gruiten

https://www.buergersaal-gruiten.de

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Während des Seminars sind Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, auch durch Handy-Kameras oder ähnliche Aufnahmegeräte nur nach Einwilligung aller Seminarteilnehmer und nur nach Absprache mit dem Seminarveranstalter zulässig.

Übernachtung

Gerne sind wir dabei behilflich, eine gute und preisgünstige Unterkunft in der Nähe des Instituts zu finden

Verpflegung

Möglichkeiten zur Verpflegung in den Pausen befinden sich in der näheren Umgebung.
Kostenlos werden in den Pausen kleine Snacks, Obst, Erfrischungsgetränke, Tee und Kaffee angeboten.
Zur weitergehenden Verpflegung befinden sich mehrere Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Instituts.

Seminartermine entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung
Neueinsteigern empfehlen wir, mit unserem Grundlagenseminar „Einführung in die therapeutische Hypnose“ zu beginnen.

Kostenfreie Teilnahme als Seminarassistent

Jeder Seminarteilnehmer, der die Jahresausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist grundsätzlich berechtigt, fortan als Seminarassistent kostenfrei an den Seminaren teilzunehmen.

Um auch hier eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten, muss der Assistent rechtzeitig vor dem betreffenden Seminarmodul seinen Teilnahmewunsch bei der Verwaltung des Instituts schriftlich einreichen. Die Verwaltung entscheidet dann nach Absprache mit dem Seminarleiter, wer bei dem jeweiligen Seminarmodul als Assistent zugelassen wird.

Aufgrund der mittlerweile sehr hohen Anzahl der Teilnehmer, die die Jahresausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und die somit für die kostenfreie Teilnahme als Assistent infrage kommen, ist diese Regelung unumgänglich.

Ein genereller Anspruch auf kostenfreie Teilnahme als Assistent an einem bestimmten Seminarmodul besteht ausdrücklich nicht.

Sollte eine Teilnahme als Assistent bei einem Seminarmodul aus den o.a. Gründen nicht möglich sein, besteht für den Interessenten aber selbstverständlich die Möglichkeit, sich als ganz regulärer Seminarteilnehmer für dieses Seminarmodul anzumelden, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

Gesetzliches Widerrufsrecht

Unsere Fortbildungsseminare richten sich hauptsächlich an Menschen, die in helfenden und heilenden Berufen bzw. im Coaching oder einem beratenden Beruf tätig sind oder die beabsichtigen, zukünftig einen dieser Berufe auszuüben und diese spezielle Therapieform in diesem Beruf gewerblich einzusetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob der entsprechende Beruf bereits ausgeübt wird oder ob die Absicht besteht, diesen Beruf später auszuüben.

Da die Leistung dieser Fortbildungsseminare also grundsätzlich einer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, handelt es sich bei unseren Seminarteilnehmern nicht um private Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sondern um natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Das für private Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gültige gesetzliche Widerrufsrecht kommt darum hier nicht zur Anwendung

Zu allen o.a. Ausführungen sind Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

02104 – 95 24 35

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