§ 1 Behandlungsgebühren
Abs. 1 Zahlweise der Behandlungsgebühren
Die Behandlungsgebühren werden unmittelbar bei der Behandlung entrichtet. Zahlungsmöglichkeiten per EC-Karte oder in bar. Das Institut behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen auf Vorauszahlung zu bestehen. Alle anderen Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Absprache mit dem Behandler.
Abs. 2 Gebührenpreisliste
Für alle Gebühren gilt die aktuelle Gebührenliste.
Die aktuelle Gebührenliste wird gültig mit Datum des 14. November 2022.
Mit der Veröffentlichung verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Abs. 3 Hinweis zur Umsatzsteuer:
Leistungen von Ärzten oder Heilpraktikern, die dem Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen, sind gemäß § 4 Nr.14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit
Steuerfrei sind auch die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Satz 1 bezeichneten Berufe sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der nach Satz 1 steuerfreien Umsätze verwendet werden.
Daher erfolgt die Berechnung von Behandlungen und Behandlungsseminaren in unserem Institut grundsätzlich gemäß § 4 Nr.14 S.1 UStG.
Abs. 4 Anspruch auf Zahlung der Behandlungsgebühren
Wie schnell eine Behandlung wirkt, hängt u.a. immer auch von individuellen Voraussetzungen des Einzelnen ab. Was beim einen sofort wirkt, kann beim anderen möglicherweise etwas Zeit in Anspruch nehmen. Da der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Behandlung in jedem Fall der gleiche ist, ist die Behandlungsgebühr in jedem Fall zu entrichten, auch wenn der gewünschte Erfolg sich möglicherweise nicht so schnell wie erwartet einstellt.
§ 2 Besonderheiten bei Behandlungen
Abs. 1 Behandlungstermine
Die Behandlungstermine finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt und werden nach dem so genannten konsequenten Bestellsystem vergeben, so wie dies heutzutage auch von den meisten Fachärzten, Zahnärzten und Therapeuten praktiziert wird. Das bedeutet, wir reservieren Ihren Behandlungstermin verbindlich. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie beim Termin nicht warten müssen und dass Ihre Behandlung pünktlich zur angegebenen Zeit beginnt. Für uns hat es den Vorteil, dass wir Planngssicherheit haben, dies ist bei der relativ langen Behandlungszeit in der Behandlungssitzung wichtig.
Behandlungstermine am Wochenende
Sofern möglich bieten wir auch ohne Aufpreis Behandlungstermine am Wochenende an.
Dies ist eine freiwillige Kulanzlestung unseres Hauses, zu der wir nicht verpflichtet sind, die sich aber aus unserem Grundsatz ableitet, unseren Klienten, Patienten und Seminarteilnehmern immer den bestmöglichen Service zu bieten.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen Behandlungstermin am Wochenende besteht jedoch nicht.
Abs. 2 Ablehnung von Behandlungen
Das Institut behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen eine Behandlung abzulehnen oder eine laufende Therapie abzubrechen. Diese Entscheidung kann aus verschiedenen fachlichen Gründen notwendig sein und obliegt allein dem Therapeuten bzw. der Verwaltung des Instituts
Abs. 3 Umfang einer Behandlung
In welchem Umfang eine Behandlung insgesamt erforderlich sind, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen Besonderheiten ab. Eine konkrete Einschätzung oder Prognose lässt sich frühestens in der ersten Sitzung abgeben, nachdem der Therpeut die Diagnose gestellt hat.
Eine vorhergehende Angabe oder Prognose über den Umfang der Behandlung vor der Diagnose ist nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die Angaben, die innerhalb der telefonischen Beratung im Vorfeld der Behandlung abgegeben werden. Bei diesen Informationen kann es sich nur um vorsichtige und unverbindliche Einschätzungen auf Basis der Angaben des Patienten handeln.
In aller Regel ist die Behandlungszeit in der Hypnosetherapie aber deutlich kürzer als in vielen anderen therapeutischen Behandlungsverfahren. Im Vergleich gehört die Hypnosetherapie darum auch zu den "schnell wirkenden Therapieverfahren".
Abs. 4 Allgemeine Information zur Hypnose
In einer Hypnosesitzung arbeiten wir mit unbewussten Anteilen ihres Gehirns.
Und wie das Wort "unbewusst" schon sagt, ist dies für den Patienten meistens so gut wie unbemerkt.
Es ist also möglich, dass jemand den Zustand der Trance gar nicht bewusst wahrnimmt. Trotzdem ist die Trance real. Der Hypnosetherapeut erkennt die Trance und auch die Trancetiefe an ganz zweifelsfreien Merkmalen, sogenannten "Trancezeichen".
Grundsätzlich gilt: Je besser der Hypnotiseur, umso unbemerkter ist die Hypnose. Darum benötigt ein guter Hypnosetherapeut auch kein Brimborium wie Pendel etc.
Manche unserer Kunden und Patienten erwarten einen spektakulären rausch- oder ohnmachtsartigen Zustand. Dieser findet aber nicht statt. Oft wird darum nach der Behandlung gefragt: "Ich war ja gar nicht weg?!" oder "Ich hab ja alles mitbekommen?!" Genau so soll es aber sein. Jeder ist in der Trance ganz klar, wach und selbstkontrolliert. Niemand muss einen Kontrollverlust befürchten.
Lediglich die Aufmerksamkeit ist stark nach innen gerichtet.
Dies vermittelt Beobachtern den Eindruck, man würde schlafen. Man schläft aber nicht. Allenfalls wird man den Eindruck haben, ein wenig zu dösen. Trotzdem wird man dabei alles bewusst erleben. Dieser Zustand ist typisch für jede Hypnose, ebenso für jede "Showhypnose"oder "Tiefenhypnose" Sehr tiefe Trancen mit Erinnerungslücken werden in der therapeutischen Hypnose nicht benötigt. Man ist also die ganze Zeit über klar, wach und selbstkontrolliert.
Abs. 5 Wirkung der Behandlung
Die Wirkung der Behandlung tritt oft schon direkt nach der Sitzung ein. Manchmal wird sie auch erst Stunden oder Tage nach der Behandlung bewusst bemerkt. Es kann aber auch sein, dass die Wirkung erst Wochen später bewusst wahrgenommen wird. Dies wurde möglicherweise aus therapeutischen Gründen so konditioniert.
Abs. 6 Konsequentes Bestellsystem
Hypnosebehandlungen sind zeitaufwendig, darum finden die Behandlungen nur nach verbindlich bestätigten Terminen statt. Das hat für unsere Patienten den Vorteil, dass sie bei uns nicht warten müssen. Für uns hat dies den Vorteil, dass wir besser planen können.
Abs. 7 Pünktlicher Behandlungsbeginn
Unsere Behandlungen beginnen in aller Regel sehr pünktlich. Für einen reibungslosen Anlauf ist es daher wichtig, dass der Patient enenfalls sehr pünktlich zum Termin erscheint.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann eine Behandlung unter Umständen nicht mehr durchgeführt werden, da die verbleibende Behandlungszeit dann möglicherweise für eine vollständige Sitzung nicht mehr ausreichen würde.
Unsere Behandlungen beginnen in aller Regel sehr pünktlich. Trotzdem kann es sich natürlich auch bei uns ergeben, dass eine Sitzung etwas länger dauert als geplant, weil z.B. ein schwieriger Prozess in dieser Sitzung vollständig abgeschlossen werden muss. Sollte es dadurch also einmal zu einigen Minuten Wartezeit kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Abs. 8 Terminabsagen oder Nicht-Wahrnehmung eines Behandlungstermins
Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder erst unmittelbar vorher abgesagt, würden uns durch einen Terminausfall Kosten entstehen, für die wir einen Vergütungsanspruch geltend machen müssten (s.u.). Aus diesem Grund weisen wir jeden Patienten im Vorfeld der Behandlung nachdrücklich schriftlich darauf hin, dass er einen Termin bitte nur dann vereinbaren soll, wenn er auch sicher ist, dass er ihn wahrnehmen wird.
Abs. 9 Kurzfristige Absagen und Vergütungsanspruch
Wird ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen oder erst innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin angesagt, so ist es uns meistens nicht mehr möglich, diesen Termin so kurzfristig noch anderweitig zu besetzen, so dass uns dadurch ein echter materieller Schaden entsteht
Daher müssen wir bei Nichtwahrnehmung oder kurzfristiger Absage eines Behandlungstermins gemäß §§ 611, 615 Satz 1 BGB sowie § 296 BGB einen Vergütungsanspruch in Höhe der vereinbarten Behandlungsgebühr geltend machen.
Unter diese Regelung fällt auch z.B. die Absage eines Montagstermins am vorhergehenden Freitag, da am Wochenende unsere Verwaltung nicht besetzt ist.
Hier die dafür zuständige Erläuterung nach dem BGB
Bei einem Arzt oder Therapeuten, der seine Praxis nach einem konsequenten Bestellsystem führt, nach dem nicht gleichzeitig andere Kunden bzw. Patienten für einen Termin bestellt werden, kann die Terminvereinbarung als eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne des § 296 BGB angesehen werden, mit der Folge, dass sich ein Patient, der einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, zum Zeitpunkt des Behandlungstermins in Annahmeverzug
befindet mit der Folge eines Vergütungsanspruchs nach § 615 S. 1 BGB. Durch die Nichtannahme der ihm angebotenen Leistung ist der Patient in Annahmeverzug geraten, wobei es auf sein Verschulden nicht ankommt.
Abs. 10 Vorauszahlung und Bearbeitungsgebühr bei Absage
Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, dass manche Störungsbilder oft mit gewissen Motivationsschwankungen einher gehen und dass gute Vorsätze je nach momentaner Befindlichkeit oft schnell wieder verworfen werden. Deswegen erleben wir leider öfters, dass fest vereinbarte Termine nicht wahrgenommen oder erst kurz vor den Termin unter allen möglichen Begründungen abgesagt werden. Auf diese Weise können wir aber niemandem helfen. Wir können nur helfen, wenn Sie sich zu 100% entscheiden, Ihr Problem behandeln zu lassen und sich darum verbindlich verpflichten, Ihren fest reservierten Behandlungstermin auch einzuhalten.
Um diese ernste Absicht zu dokumentieren, bitten wir den Patienten in manchen Fällen, die Behandlungsgebühr als Vorauszahlung zu überweisen. Wird dann nach der Terminvereinbarung und der Vorauszahlung der Termin trotzdem nicht wahrgenommen oder erst kurz vorher abgesagt, müssen wir für den materiellen Schaden, der uns durch den Ausfall entstanden ist, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der vereinbarten Behandlungsgebühr berechnen
Abs. 11 Maßnahmen zur Planungssicherheit
Wird ein Behandlungstermin wiederholt kurzfristig vor dem Termin abgesagt, so behält sich das Institut das Recht vor, von einer weiteren Behandlung dieses Patienten Abstand zu nehmen und eine erneute Terminvereinbarung abzulehnen
Ausnahmsweise und im Rahmen der Kulanz kann dem Patienten eine Fortsetzung der Therapie angeboten werden unter der Bedingung, dass zukünftige Behandlungstermine nach Zahlung der Behandlungsgebühr per Vorkasse vereinbart werden können mit der ausdrücklichen Vereinbarung, dass diese Vorkassezahlung bei erneuter Absage oder Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins nicht zurückerstattet wird. Diese Vereinbarung erfolgt freiwillig und dient ausschliesslich dazu, einen vorzeitigen Abbruch der Therapie zu vermeiden und die weitere Planungssicherheit zu gewährleisten.
Abs. 12 Gebühren für Anamnese und therapeutische Beratung
In Fällen, in denen Patient und Therapeut nach eingehender Beratung und Anamnese überein kommen, dass eine hypnotherapeutische Behandlung nicht sinnvoll ist oder nicht stattfinden kann, fällt für die therapeutische Beratung und Anamnese eine Beratungsgebühr in Höhe von 120.- Euro an
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Hypnosebehandung zur Raucherentwöhnung grundsätzlich um eine Behandlung am gesunden Menschen handelt. Nur darum können wir bei der Nichtraucherhypnose auch diese Garantieleistung anbieten. Bei einer therapeutischen Behandlung eines Störungs- oder Krankheitsbildes wären solche Garantieleistungen nicht nur nicht sinnvoll sondern auch ungesetzlich
Sollte sich also in Ihrer Behandlungssitzung herausstellen, dass das Bedürfnis zu rauchen mit andern vorhandenen tiefer liegenden mentalen oder psychischen Problemen in einem direkten Zusammenhang steht, so wird der behandelnde Therapeut in der Sitzung mit Ihnen besprechen, ob es sinnvoll ist, diese mentalen Strukturen in weiteren Behandlungssitzungen zu bearbeiten.
Es versteht sich von selbst, dass hierfür die kostenfreie Nichtraucher-Nachbehandlung nicht infrage kommt, da diese kostenfreie Nachbehandlung von ihrer Behandlungsstruktur her nicht dazu geeignet ist, tiefere mentale oder psychische Störungen zu bearbeiten. Vielmehr ist es dann sinnvoll, diese tiefer liegenden Strukturen in weiteren regulären Therapiesitzungen zu bearbeiten.