Seminarteilnehmer, die selbst therapeutisch arbeiten und die Ausbildung zu ihren gewerblichen Zwecken nutzen, haben oft ein begründetes Interesse daran, das Ausbildungsinstitut in ihrer Werbung zu benennen bzw. einen Hinweis oder Link sowie das Logo des Instituts auf ihrer Internetseite zu posten.
Dieser Wunsch ist sehr verständlich, und selbstverständlich ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden, denn schliesslich wird damit ein hoher Qualitätsstandard durch eine hoch qualifizierte Ausbildung attestiert.
Hierbei muss allerdings darauf geachtet werden, dass keine falschen oder irreführenden Informationen veröffentlich werden, die bei den potentiellen Kunden oder Patienten zu Missverständnissen oder falschen Erwartungen führen können.
So muss z.B. darauf geachtet werden, dass bei Nennung unsere Instituts unmissverständlich angegeben wird, welcher Teil der Ausbildung absolviert wurde und mit welchem Ausbildungsstand diese abgeschlossen wurde.
Beispiel:
Nach Absolvierung der vollständigen Master-Ausbildung darf angegeben werden, dass eine Ausbildung zum CTW-Hypnosetherapeuten absolviert und mit dem Mastergrad erfolgreich abgeschlossen wurde.
Nach Absolvierung der Jahresausbildung zum Hypnosetherapeuten darf angegeben werden, dass eine Ausbildung zum CTW-Hypnosetherapeuten erfolgreich absolviert wurde.
Nach Absolvierung der Grundlagenausbildung (Sem. 1 und 2) darf angegeben werden, dass eine Grundlagenausbildung zum CTW-Hypnosepractitioner sowie zum Hypnosecoach erfolgreich absolviert wurde.
Wer lediglich das Grundlagenseminar 1 der Grundlagenausbildung absolviert hat, darf angeben, dass er das Basisseminar "Grundlagen der therapeutischen Hypnose" mit Abschluss CTW-Hypnose-Practitioner absolviert hat.
Diese konkreten Angaben sind wichtig, damit sich kein potentieller Kunde oder Patient durch falsche, missverständliche oder irreführende Angaben über den Ausbildungsstand getäuscht fühlt.
Im Zusammenhang mit der Nennung des Instituts darf auch das Logo des Instituts verwendet werden.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Bei einem Logo handelt es sich um eine Bild- bzw. Wort-/Bildmarke, die gesetzlich durch § 8 MarkenV i. V. m. § 7 MarkenV definiert ist und die sich das Institut als Marke hat eintragen lassen.
Das Logo unterliegt darum dem Schutz des Markengesetzes. Das ausschließliche Recht über die Verwendung des Logos bzw. der Marke liegt beim Institut.
Bei Verstößen gegen die oben ausgeführten Regularien kann das Institut über die Verwendung der eingetragenen Marke bestimmen und Dritten grundsätzlich die Verwendung der Marke verbieten.
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