Eine Kostenerstattung durch Krankenversicherungen ist oft möglich
Privatversicherte
Die Kosten einer qualifizierten Hypnosetherapie werden fast immer erstattet, sofern Leistungen durch Heilpraktiker mitversichert sind
Gesetzlich Versicherte / Private Zusatzversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie über eine private Zusatzkrankenversicherung für relativ wenig Geld einen finanziellen Rahmen für Einzelsitzungen der Hypnosetherapie schaffen, sofern der Versicherungsschutz Leistungen von Heilpraktikern umfasst.
Selbständige
Das Honorar für berufliches Coaching können Sie ebenso wie die Aufwendungen für An- und Abfahrt als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Beihilfeberechtigte
Beamte können oft eine Kostenerstattung der Beihilfe und ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Ob Ihre Krankenkasse oder -versicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, darüber können wir Ihnen keine Auskunft geben. Diese Frage können Sie nur selbst mit Ihrer Kasse klären
Aber auch wenn Ihre Kasse sich nicht an den Kosten beteiligt, sollten Sie sich fragen, ob die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Ihrer Lebenskraft es Ihnen nicht wert ist, die Kosten dafür auch selbst zu tragen
Hypnosetherapie ist durch den "Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie" als wissenschaftlich geprüftes Behandlungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt
Wirksamkeit von Hypnose
Die Wirksamkeit der Hypnosetherapie ist ebenfalls wissenschaftlich längst nachgewiesen und belegt. Das Deutsche Ärzteblatt titelte bereits in seiner Ausgabe März 2004, Seite 125 "Die Wirksamkeit von Hypnosetherapie ist in über 200 empirischen Studien nachgewiesen worden"
Entscheidend für den Erfolg einer Hypnosebehandlung ist nicht die Trance selbst, sondern der Erfolg hängt in erster Linie davon ab, welche Verfahren und Techniken in der Trance eingesetzt werden